Ein Blick hinter die Kulissen des Gerichtsdolmetschens

Stellen Sie sich einmal vor, dass Sie im Gerichtssaal sitzen und kein Wort verstehen. Das ist kein gutes Gefühl, oder? Genau hier kommen Gerichtsdolmetscherinnen ins Spiel, denn sie sind das unsichtbare Bindeglied zwischen Sprachen und damit auch eine wichtige Vertrauensperson im Alltag.

Ein berühmtes Zitat von Wilhelm von Humboldt lautet: „Sprache ist der Schlüssel zur Welt.“ Unsere Dolmetscherinnen sind diese Schlüssel zwischen Richterinnen, Anwältinnen, Behörden und Privatpersonen. Sie schaffen Vertrauen und sorgen dafür, dass jede Seite korrekt verstanden wird.

Beeidigten Dolmetscherinnen bringen weit mehr mit als nur Sprachtalent: Sie verstehen die Feinheiten des Rechtswesens und tragen eine große Verantwortung. Sie wissen, wie entscheidend präzise Übersetzungen sind.

Jedes Wort zählt beim Gerichtsdolmetschen

Im Gegensatz zu Konferenzen, bei denen man Formulierungen manchmal sinngemäß anpassen kann, muss vor Gericht jedes einzelne Wort stimmen. Ein falsches oder unpräzises Wort kann gravierende Folgen haben und beispielsweise über Freiheit oder Gefängnis,, Asyl oder Abschiebung oder Millionen in internationalen Verträgen entscheiden.

Gerichtsdolmetscherinnen sind überall dort im Einsatz, wo präzise Übersetzungen unabdingbar sind, wie bei Gerichtsverhandlungen, beim Notar oder Rechtsanwalt, in Asylverfahren u.v.m.

Doch das ist längst nicht alles. Wie unsere Geschäftsführerin Mag. Sandra Robitsch erzählt:

„Gerichtsdolmetscher:innen werden auch bei ganz vielen positiven Anlässen benötigt, wie beispielsweise bei Hochzeiten, Führerscheinprüfungen, Kinderwunschverträgen beim Notar, Adoption oder auch Führerscheinprüfungen.“

Der Weg zum/r Gerichtsdolmetscher:in

In Österreich ist dieser Beruf streng reglementiert. Nur wer die Gerichtsdolmetscherprüfung besteht, darf sich als „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ bezeichnen. Nach der Prüfung folgen regelmäßige Rezertifizierungen, welche sicherstellen, dass die persönlichen Sprach- und Rechtskenntnisse aktuell bleiben. Zusätzlich gilt eine lebenslange Verschwiegenheitspflicht.

Interessant ist auch die sprachliche Unterscheidung:

  • In Österreich heißt es „beeidigt“
  • In Deutschland kommt es auf die Bundesländer an. Die Bezeichnungen sind „beeidigt”, “ermächtigt” oder auch “öffentlich bestellte/r Übersetzerin”
  • In Luxemburg schlicht „vereidigte/r Übersetzerin“

Welcher Begriff verwendet wird, hängt also vom jeweiligen Land ab, in dem der/die Dolmetscherin bestellt ist.

Juristische Terminologie

Zwei Sprachen fließend zu sprechen, reicht nicht, denn Gerichtsdolmetscherinnen müssen die Rechtssprache in- und auswendig kennen. Begriffe wie Diversion, Umstandsklausel oder einstweilige Verfügung haben sehr spezifische Bedeutungen und dulden keine Ungenauigkeit. Außerdem benötigen sie eine rasche Auffassungsgabe!

Outside of the courtroom: Beglaubigte Übersetzungen

Auch im Alltag werden beglaubigte Übersetzungen beispielsweise für Behörden, Universitäten oder Arbeitgeber, die ausländische Dokumente nicht akzeptieren, benötigt.

Die häufigsten Beispiele sind: Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Schul- und Arbeitszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweise, Ledigkeitsbescheinigungen und Gerichtsunterlagen.

Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Nur beeidigte Übersetzerinnen dürfen Dokumente beglaubigen. Notar*innen können zwar die Echtheit eines Dokuments bestätigen, aber sie dürfen keine Übersetzung beglaubigen.

Bei Sprachen Koll übernehmen ausschließlich beeidigte Übersetzerinnen diese Aufgabe. Sie fertigen die Übersetzung selbst an und bestätigen sie anschließend mit Unterschrift, Rundsiegel und der offiziellen Beglaubigungsformel.

Warum Sprachen Koll?

Bei Gerichtsdolmetschen und beglaubigten Übersetzungen gibt es keine zweite Chance. Deshalb arbeiten wir ausschließlich mit erfahrenen, geprüften und beeidigten Profis in Österreich, Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein und Südafrika.

Präzision, Verlässlichkeit und absolute Diskretion sind für uns tägliche Praxis, denn nur so können unsere Kundinnen sicher sein, dass sie rechtlich auf festem Boden stehen.

Haben Sie Fragen zu Gerichtsdolmetschen oder beglaubigten Übersetzungen? Unser Team berät Sie gerne persönlich.

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Mag. Sandra Robitsch - Court-sworn interpreter and translator

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