Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten

Es kann vorkommen, dass Sie eine schriftliche, beglaubigte Übersetzung von Dokumenten benötigen. Zum Beispiel kann deren Vorlage bei Behörden, Ämtern, Gerichten oder Bildungseinrichtungen nötig sein.

Ein ordnungsgemäß ermächtigter bzw. beeidigter Übersetzender bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung durch Unterschrift, Beglaubigungsformel und Stempel/Rundsiegel.

Das Übersetzungsbüro Sprachen Koll kann Ihre offiziellen Dokumente wie Patente, Geburtsurkunden, polizeiliche Führungszeugnisse, Schul- und Arbeitszeugnisse, Apostillen und Gerichtsunterlagen – und dies ist nur eine kleine Auswahl der amtlichen Urkunden – professionell und sachkundig in die gewünschte Sprache übersetzen, samt der erwähnten Beglaubigungsformel, Unterschrift und Rundsiegel.

Ihre Dokumente beglaubigt übersetzen lassen

Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Nur vereidigte/ermächtigte ÜbersetzerInnen dürfen eine Übersetzung beglaubigen. Es ist nicht möglich, dass beispielsweise ein/e NotarIn eine Übersetzung beglaubigt. Ein/e NotarIn darf nur die Echtheit oder eine Kopie eines vorgelegten Dokuments bestätigten.

Die Sprachen Koll GmbH verfügt über einen Pool von festangestellten und freiberuflichen ÜbersetzerInnen mit einem Auge fürs Detail, die öffentlich bestellt und vereidigt sind und die somit eine zuvor persönlich erstellte schriftliche Übersetzung beglaubigen und damit amtlich machen dürfen.

Mit Unterschrift und Rundsiegel wird die Übersetzung zu einer offiziellen Urkunde, für deren inhaltliche Richtigkeit der/die ermächtigte ÜbersetzerIn haftet. Aus diesem Grund lehnen wir daher Fremdübersetzungen für eine Beglaubigung ab.

Wann müssen Übersetzungen beglaubigt werden?

Amtlich beglaubigte Übersetzungen sind dann nötig, wenn Behörden oder Ämter Dokumente in einer anderen Sprache benötigen, um deren Echtheit offiziell zu bestätigen. Mit Unterschrift, Datum, Beglaubigungsformel und Rundstempel bestätigt der/die ÜbersetzerIn rechtskräftig, dass es sich um eine wahrheitsgemäße und dem Original vollständig entsprechende Übersetzung handelt.

Es ist wichtig, hier anzumerken, dass sowohl das Ausgangsdokument als auch die beglaubigte Übersetzung im Original vorgelegt werden müssen. Eine Kopie der Übersetzung ist nicht rechtsgültig. Um die Übersetzung möglichst zeitnah für Sie anfertigen zu können, benötigen wir das vollständige Originaldokument von Ihnen.

Der Ablauf bei beglaubigten Übersetzungen

Wie kann ich mir den Ablauf bei einer beglaubigten Übersetzung vorstellen?

Sie legen uns Ihr vollständiges Originaldokument vor. Nach der Sichtung durch unsere ProjektmanagerInnen wird dieses dem/der geeigneten beeidigten ÜbersetzerIn vorgelegt, welche/r es fachkundig in die entsprechende Sprache übersetzt.

Bitte beachten Sie, dass Sprachen Koll auch hier, wie bei allen Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen, der Schweigepflicht unterliegt und der Inhalt Ihrer persönlichen Unterlagen von uns nicht an Dritte weitergegeben und stets vertraulich behandelt wird.

Wenn die Übersetzung abgeschlossen ist, versieht der/die ÜbersetzerIn diese mit der Beglaubigungsformel, einem Rundsiegel, Unterschrift und Datum. Damit ist der Prozess auf unserer Seite abgeschlossen und Sie erhalten Ihre offizielle Übersetzung und das Originaldokument von uns zurück.

Juristisch gesehen gibt es keine zeitlich eingeschränkte Gültigkeitsdauer, jedoch kann es bei bestimmten Urkunden Abweichungen geben. Bitte informieren Sie sich hierüber im Voraus bei der entsprechenden Behörde, welche die beglaubigte Übersetzung verlangt.

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen

Gerne stellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre beglaubigte Übersetzung durch unser Übersetzungsbüro Sprachen Koll GmbH zur Verfügung. Schnell und unverbindlich.

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